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Administratives | Statuten 

STATUTEN DES VESPA-CLUB BASEL

 

Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

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Art. 1

Unter dem Namen VESPA-CLUB BASEL besteht mit Sitz in Basel eine am 21. Juni 1951 gegründete Vereinigung von Vespa-Fahrern. Am 20. April 1972 wurde die Namensänderung VESPA-CLUB BEIDER BASEL vollzogen. Am 01. Februar 2008 wurde der ursprüngliche Name VESPA-CLUB BASEL wiedereingeführt.

 

Art. 2

Der VESPA-CLUB BASEL ist politisch und konfessionell neutral und setzt sich folgende Aufgaben:

  • Pflege und Förderung der Kameradschaft, Geselligkeit und Solidarität unter seinen Mitgliedern

  • Pflege der Beziehungen zu in- und ausländischen Vespa-Clubs

  • Gemeinsame Ausfahrten

  • Motorsportliche Tätigkeiten

 

Art. 3

Das Geschäfts- und Rechnungsjahr dauert vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

 

Art. 4

Der VESPA-CLUB BASEL umfasst folgende Mitgliederkategorien:

  1. Aktivmitglieder

  2. Aktiv-Freimitglieder

  3. Ehrenmitglieder

  4. Passivmitglieder

  5. Passiv-Freimitglieder

 

a und b besitzen eine oder mehrere VESPAS der Marke PIAGGIO.

d und e besitzen keine VESPA der Marke PIAGGIO und sind Gönner des VESPA-CLUB BASEL.

a, b und c sind stimmberechtigt; Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.

Die Beiträge von a und d werden jeweils an der GV festgesetzt.

b, c und e sind von jeglicher Beitragspflicht befreit.

Schüler bezahlen die Hälfte des entsprechenden Beitrags.

Eine Mitgliedschaftsänderung muss schriftlich bis zur GV mitgeteilt werden.

 

Art. 5

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch den Vorstand. Vorbehalten bleibt die Bestätigung durch die Generalversammlung oder Clubversammlung. Aktivmitglieder müssen für die Aufnahme anwesend sein.

 

Art. 6

Durch die Beitrittserklärung zum VESPA-CLUB BASEL verpflichtet sich jedes Mitglied, die vorliegenden Statuten sowie Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.

 

Art. 7

Mitglieder, die sich um den VESPA-CLUB BASEL besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine solche Ernennung erfolgt auf schriftlichen Antrag anlässlich der Generalversammlung frühestens nach 10 Jahren Mitgliedschaft. Aktiv- und Passivmitglieder werden nach vollendeten 25 Beitragsjahren zu Freimitgliedern ernannt und werden zu Aktiv-Freimitgliedern bzw. Passiv-Freimitgliedern.

 

Art. 8

Ein Mitglied, welches die Interessen des Clubs missachtet oder schädigt, kann durch den Präsidenten verwarnt und bei erfolgloser Verwarnung auf Antrag hin aus dem Club ausgeschlossen werden. Der definitive Ausschluss eines Mitglieds wird durch Abstimmung in der Generalversammlung oder Clubversammlung vollzogen. Der Vorstand kann Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen bis zum 30. September des Jahres trotz erfolgloser Mahnung des Kassiers nicht nachkommen, von der Mitgliederliste streichen. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren sofort jedes Anrecht am Vereinsvermögen.

 

Art. 9

Die Organe des VESPA-CLUB BASEL sind:

  1. Die Generalversammlung und ggf. zusätzlich eine Clubversammlung

  2. Der Vorstand

  3. Die Rechnungsrevision

 

Art. 10

Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel jedes Jahr im Februar statt. Die Mitglieder sind dazu mindestens 10 Tage vorher unter Angabe der Traktanden schriftlich einzuladen. Die ausserordentliche Generalversammlung kann einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der Mitgliedschaft verlangt wird. Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

 

Art. 11

Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

  1. Abnahme und Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes

  2. Statutenrevision

  3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge

 

Die Befugnisse der Clubversammlung sind:

  1. Aufnahme von Neumitgliedern

  2. Ergänzungen/ Änderungen zum Jahresprogramm

 

Art. 12

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern:

  1. Präsident: Vertritt den VESPA-CLUB BASEL gegen innen und aussen

  2. Sekretär: Führt das Protokoll der Vorstandsitzungen, der Generalversammlung und der Clubversammlung

  3. Kassier: ist für die finanziellen Belange des VESPA-CLUB BASEL verantwortlich

  4. Fahrchef: Organisiert die Ausfahrten, kann diese aber auch delegieren und Mitglieder bei der Durchführung von Ausflügen unterstützen

  5. Beisitzer: ergänzt den Vorstand und kann für spezielle Aufgaben eingesetzt werden

 

Präsident, Sekretär und Kassier führen Einzelunterschrift. Die Vorstandsmitglieder sind während des amtenden Vereinsjahres beitragsfrei.

Die Betreuung der Homepage des VESPA-CLUB BASEL und der sozialen Medien wird innerhalb des Vorstandes geregelt. Die detaillierten Pflichten der einzelnen Vorstandpositionen werden im jeweiligen Pflichtenheft festgehalten.

 

Art. 13

Der Vorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt und ist jeweils wieder wählbar. Er besorgt die laufenden Geschäfte und ist verantwortlich für die Durchführung, der in den Versammlungen des VESPA-CLUB BASEL gefassten Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstandes müssen in separater Abstimmung von den anwesenden Mitgliedern der Generalversammlung gewählt werden. Ausgetretene Vorstandsmitglieder können während des Jahres vom Vorstand eigenmächtig ad interim neu besetzt werden, bedürfen aber der Bestätigung an der nächsten Generalversammlung.

 

Art. 14

Zur Bestreitung der Vereinsauslagen stehen dem VESPA-CLUB BASEL folgende Einnahmen zur Verfügung:

  1. Mitgliederbeiträge

  2. Einkünfte von Clubaktivitäten

  3. Freiwillige Beiträge

 

Art. 15

Dem Vorstand des VESPA-CLUB BASEL ist ein Jahreskredit von CHF 2000.- vom Vereinskapital eingeräumt. Diesen Beitrag übersteigende Auslagen müssen an einer Clubversammlung oder Generalversammlung bewilligt werden.

 

Art. 16

Für die Verbindlichkeit des VESPA-CLUB BASEL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 17

Die Auflösung des VESPA-CLUB BASEL kann nur an einer Generalversammlung beschlossen werden. Ein solcher Antrag muss mindestens 3 Wochen vor Abhaltung dieser Versammlung dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

 

Art. 18

Im Falle einer Auflösung des VESPA-CLUB BASEL entscheiden die verbliebenen Mitglieder über die Verwendung eines allfällig vorhandenen Vereinsvermögens.

 

Art. 19

Vorliegende Statuten sind an der Generalversammlung des VESPA-CLUB BASEL vom 02.02.2023 genehmigt und in Kraft gesetzt worden. Sie setzen die Statuten vom 08. Februar 2002 ausser Kraft.

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Basel, 02.02.2023

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VESPA-CLUB BASEL

Der Präsident: Martin Huber

Die Sekretärin: Petra Huber

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